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1. Geltung der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlichanerkannt haben. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Auftragserteilung
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigungdurch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden..
3. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung eine angemesseneFrist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvensverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Verpackung, Umsatzsteuer, Versand- und Versicherungskosten ab unserem Auslieferungslager.
4.2 Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
4.3 Werden unsere Rechnungen nicht binnen 30 Tagen ohne Abzug bezahlt, so sind wir nachMahnung berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Wertpapierpensionssatz der EZB zu verlangen.
4.4 Zahlungen tilgen immer die ältesten Rechnungen.
4.5 Andere Zahlungsmittel als Überweisungen oder Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an. Erklären wir uns ausnahmsweise mit Wechselzahlungen einverstanden, gehen dadurch entstehende Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers.
5. Lieferzeit
5.1 Wir sind bestrebt, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die verspätete Lieferung beruht auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.2 Ist eine Lieferzeit vereinbart, so setzt ihre Einhaltung voraus, dass der Käufer seinen Vertragspflichten ebenfalls nachkommt, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt und die vereinbarten Anzahlungen leistet.
5.3 Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf unser Auslieferungslager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.4 Haben wir die Überschreitung eines Liefertermins zu vertreten (Ausnahmen: höhere Gewalt oder Streik), so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.Versand und Gefahrübergang
6.1 Der Versand erfolgt über die vom Käuferbezeichnete Spedition. Hat der Käufer keine Spedition angegeben, liefern wir mit einer Spedition unserer Wahl.
6.2 Die Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers.
6.3 Alle Genehmigungen für die Einfuhr ins Bestimmungsland des Käufers sind vom Käufer zu beschaffen und uns zur Verfügung zu stellen.
6.4 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und /oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für einen Transportversicherung zu sorgen.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der4 Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
7.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
7.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen verrechnet.
7.4 Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Bei Zahlungsrückständen des Käufers können wir verlangen, dass der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen übergibt, die zum Einzug der abgetretenen Forderungen nötig sind.
7.5 Bei Verarbeitung und Umarbeitung gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen.
7.6 Im Falle der Verbindung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit Sachen, die im Eigentum des Käufers oder Dritter stehen, erwerben wir Miteigentum nach § 947 BGB.
7.7 Werden Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns seine jeweiligen Zahlungsansprüche in Höhe des jeweiligen Saldos ab und zwar begrenzt auf die Höhe unserer Forderungen gegen ihn.
7.8 Der Käuferdarf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
7.9 Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit an der verarbeiteten Ware unsere Forderungen gegen den Käuferum mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der weitergegebenen Sicherheit verpflichtet.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, usw. des Käufers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
8.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instand setzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern
8.3 Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Das gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
8.4 Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstprüfung hätte feststellen können.
8.5 Hat die von uns gelieferte Ware Mängel, für die wir haften, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers nach unserer Wahl auf Nachbesserungen oder Austausch der mangelhaften Ware. Können Mängel weder durchNachbesserungen noch durch Austausch trotz angemessener Nachfristsetzung des Käufers endgültig beseitigt werden, hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
8.6 Ist die gelieferte Ware aufgrund ihrer technischen Merkmale versandfähig, ist der Käufer bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf unseren Wunsch verpflichtet, die gelieferte Ware auf unsere Kosten an uns zur Prüfung zurückzusenden. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung oder Minderung oder Schadensersatz sind - soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung. Der Ausschluss gilt nicht, soweit uns die Ursachen aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zuzurechnen sind.
9.Sonstige Ansprüche, Haftung
9.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weiter gehende Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzanprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Partners.
9.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit- nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
9.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche seine Zahlungen zurückzuhalten oder mitGegenansprüchen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Gegenansprüche des Käufers von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des "einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen und beweglichen Sachen" und des "einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen".
12.2 Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist unser Firmensitz.
12.3 Soweit es sich bei dem Käufer oder Geschäftspartner um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart. Wir behalten uns vor, statt dessen am Sitz des Käufers zu klagen.
Lutz Maschinenbau GmbH
Geschäftsführer: Holger Lutz
Mühlenfeld 13 31789 Hameln
OT Gr. Hilligsfeld
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